Reiterferien für Jugendliche und Erwachsene
Unsere Ferientermine für Eure Reitferien sind an die gesetzlichen Schulferien angelehnt. Alle genauen Termine und Preise findet ihr in den unten stehenden Kategorien.
Grundsätzlicher Ablauf einer Ferienwoche:
Samstag: Anreise zwischen 16 u. 17 Uhr, es folgt die Einteilung der Reitgruppen, das gemeinsame Kennenlernen und Besprechung des Wochenablaufs
Sonntag bis Donnerstag: morgens und nachmittags je eine Reitstunde (ggf. auch Ausritt oder Springen für die fortgeschrittenen Reiter) und je eine Theorieeinheit
Freitag: Prüfungen für die Motivationsabzeichen im Reitsport, Ferienturnier und die Möglichkeit eines Fotoshooting mit dem Lieblingspferd/-pony; abends: Verleihung der Abzeichen und Siegerschleifen
Samstag: Abreise nach dem Frühstück bis 10:00 Uhr
Falls Ihr Fragen habt z.B. was ihr mitbringen müsst, schaut doch einfach in die Packliste – dort und auf der gesamten Homepage beantworten wir häufig gestellte Fragen. Bitte lesen Sie auch unbedingt unsere Buchungsinformationen, wenn Sie sich für Reiterferien und Lehrgänge auf unseren Hof entschieden haben.
Hier finden Sie die Einverständniserklärung für minderjährige Gäste.
Sollten Sie bei Buchung den “letzten” Platz bekommen, wollen aber mehr als ein Gast anmelden bzw. eine Freundin möchte zur gleichen Zeit kommen, dann buchen Sie bitte diesen “letzten” Platz und kontaktieren uns per eMail (reiterhof@rueenberg.de), da wir für solche Fälle noch “Pufferplätze” vorhalten.
Diese Pufferplätze werden auch aus der Warteliste aufgefüllt, sodass Sie sich auch bei uns melden können, wenn der gewünschte Zeitraum bereits ausgebucht ist.
Eher selten, aber sollten männliche Erwachsene oder Begleiter den Weg zu uns finden, so bitten wir ausdrücklich um vorherige telefonische Kontaktaufnahme! Eine Buchungsbestätigung kann ausschließlich in einer gemeinsamen Abstimmung erfolgen.
Alle Gäste, die während ihres Aufenthalts bei uns ein Reitabzeichenlehrgang (ab RA5 möglich) buchen, prüfen bitte vor der Buchung eigenverantwortlich, ob die jeweilige Voraussetzung erfüllt wird:
https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/abzeichen-im-pferdesport/reitabzeichen
Der RA-Lehrgang selbst dienst der Vorbereitung auf die Prüfung, kann aber den Reitunterricht zuhause nicht ersetzen! Alle Teilnehmer des RA-Lehrgang müssen zum Lehrgangsbeginn das offizielle Lehrbuch der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) selbst beschafft haben und mitbringen.
Beachten Sie bitte auch, dass die RA-Prüfung in Turnierkleidung abgehalten wird, d.h. weiße Reithose und Handschuhe, Turnierbluse und -Jacket. Außerdem muss eine Mitgliedschaft in einem Reitverein bestehen. Wer keine Mitgliedschaft in einem Reitverein hat, kann kurzfristig in unserem angegliederten Reitverein Rüenberg Gronau e.V. Mitglied werden. Die Jahresbeiträge sind eher gering und beinhaltet aktuell keine Pflichtarbeitsstunden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Alle Teilnehmer am “Pferdeführerschein Umgang” (Voraussetzung für das RA5) bringen zum Lehrgangsbeginn das offizielle Lehrbuch der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) mit und kann hier bestellt werden:
https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/fuehrerscheine-im-pferdesport/pferdefuehrerschein-umgang
Leisten Sie bitte keine Anzahlung! Beachten Sie bitte unsere Zahlungsbedingung während der Buchung im Buchungsformular und der Buchungsbestätigung!
Vorab möchten wir alle Gäste darauf hinweisen, dass auf unserer Reitanlage striktes Rauchverbot herrscht und alleinreisende minderjährige Gäste keinen Alkohol mitbringen dürfen (siehe auch unsere AGB’s).
Kinder mit psychischer Vorerkrankung können bei uns ausschließlich in Verbindung mit einer eigens gestellten Betreuung die Reiterferien verbringen. Eltern, die ihre Kinder ohne Angabe einer solchen Erkrankung für unsere Reiterferien anmelden und sich diesbzgl. ein Problem aufkommt, müssen ihre Kinder ohne Erstattung unverzüglich von den Reiterferien abholen.
Wir weisen darauf hin, dass Eltern Ihre Kinder während der Ferienfreizeit aus Sicherheitsgründen nur in Absprache mit der Betriebs-/Geschäftsleitung besuchen dürfen! Auch anderweitiger Empfang von Besuch ist mit der Betriebs-/Geschäftsleitung abzuklären, da die Reitanlage ein Betriebsgrundstück ist und uns fremde Personen nicht unangemeldet die Reitanlage betreten dürfen.